Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung wird nicht nur der momentane Wert des Vermögens in der Auseinandersetzung berücksichtigt. Bleibt z.B. die Ehefrau zur Betreuung der gemeinsamen Kinder mehrere Jahre zu Hause und/ oder verzichtet zugunsten ihres Mannes auf ihre Karriere, so wird sich der Rentenanspruch der Ehefrau beträchtlich verringern. Um diesen Nachteil für geschiedene Eheleute zu berücksichtigen, wurde vom Gesetzgeber ein Versorgungsausgleich festgelegt, der z.B. der Ehefrau trotz Scheidung eine höhere Rente zuungunsten des früheren Ehemannes zusichert.
Wir beraten Sie gerne über den Versorgungsausgleich und die für Sie daraus entstehenden Konsequenzen.
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