Vermögen
Vermögensauseinandersetzung
Geht eine Ehe nach Jahren in die Brüche, kommt es im Zuge einer Scheidung zu zahlreichen Streitpunkten. Wurde kein Ehevertrag geschlossen, besteht der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Scheidung wird daher ein Vermögensausgleich, der sogenannte Zugewinnausgleich stattfinden.
Hierfür müssen beide Ehepartner ein Vermögensverzeichnis aufstellen, in das alle Vermögensgegenstände mit den aktuellen Verkehrswerten aufzunehmen sind. Aus der Differenz des so ermittelten Vermögens ergibt sich dann ein Anspruch eines Partners auf Zahlung eines Geldausgleichs gegen den anderen Partner.
Gibt es eine gemeinsame Immobilie, so muss geklärt werden, wer dort wohnen bleibt oder ob die Immobilie verkauft wird, ggf. wann, an wen und zu welchem Preis. Soll ein Partner die Immobilie behalten, so muss unter Berücksichtigung von aufgenommenen Schulden und geleisteten Investitionen festgelegt werden, ob und in welcher Höhe hierfür ein Geldausgleich erfolgt.
Neben den genannten Auseinandersetzungen geht es oft auch um den Ausgleich von Erbschaften, die Ermittlung von Firmenwerten, die Berücksichtigung von Gesellschaftsanteilen, die Verrechnung mit Unterhaltsansprüchen u.v.m.
Alle Fragen erfordern neben speziellen familienrechtlichen Kenntnissen auch ein besonderes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Unsere auf Familienrecht spezialisierten Anwälte sind daher auch im Wirtschafts- und Arbeitsrecht tätig und können Ihnen die nötigen wirtschaftlichen Erfahrungen zur Verfügung stellen.
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