Unterhalt



Unterhalt


Im Rahmen des Unterhaltsrechts prüfen und berechnen wir für Sie die Höhe des Ihnen oder den bei Ihnen lebenden Kindern zustehenden Unterhalts. Werden Sie selber auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen, überprüfen wir für Sie, ob diese Forderungen zu Recht erhoben werden. Oftmals müssen neben der sogenannten Düsseldorfer Tabelle weitere Modalitäten, wie z.B. die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen, der Selbstbehalt, die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder der Sonderbedarf von Kindern berücksichtigt werden.
Sollten Sie einmal länger als nötig auf den notwendigen Unterhalt warten, zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Forderungen schnell und effektiv durchsetzen können.

Erwachsene Kinder befinden sich oft in einer Ausbildung, die es nötig macht, dass die Eltern sich mit einer Unterhaltszahlung beteiligen. Wir überprüfen für Sie die Notwendigkeit, die Dauer und die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Unterhalts.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Verwandte in gerader Linie füreinander aufkommen. Demgemäß gibt es eine verstärkte Tendenz der Sozialämter, Unterhaltsansprüche gegen Familienmitglieder auf sich überzuleiten. So können unter Umständen Kinder zur finanziellen Unterstützung ihrer Eltern herangezogen werden, und zwar nicht nur, wenn es um eine altersgerechte Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim geht.
Doch auch der umgekehrte Fall könnte zutreffen. Großeltern können mittlerweile verpflichtet werden, für ihre zahlungsunfähigen Kinder den Unterhalt von Enkelkindern zu übernehmen.
Wir überprüfen gerne für Sie die Aufforderungen zur Zahlung eines Verwandten- bzw. Elternunterhaltes.

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Gesprächstermine ausserhalb dieser Zeiten sind immer möglich.

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