Trennung
Trennung und Scheidung
In Deutschland wird fast jede dritte Ehe, in Großstädten wie Berlin sogar jede zweite Ehe geschieden. Das Gesetz verpflichtet die streitenden Parteien, sich im Scheidungsverfahren durch AnwältInnen vertreten zu lassen.
Sind sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen nicht einig, kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen. Wir unterstützen Sie in einem schnellen reibungslosen Ablauf, indem wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Sich bereits im Vorfeld über die Scheidungsmodalitäten einigen. Während des Trennungsjahres, das der Gesetzgeber vorschreibt, können oftmals alle gegenseitigen Ansprüche geklärt werden, so dass das Scheidungsverfahren später zügig und unproblematisch erfolgen kann.
Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, können sowohl die persönlichen als auch die finanziellen Folgen der Scheidung durch das Familiengericht geregelt werden. Für diesen Fall bieten Ihnen eine kompetente und effektive Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren.
Nicht nur eine Trennung vom ehelichen, auch die vom nichtehelichen Partner, hat neben den persönlichen Auseinandersetzungen meist erhebliche Auswirkungen auf die Vermögenssituation, das Einkommen oder den Umgang mit den Kindern. Im Zuge einer Trennung müssen verschiedene Fragen geklärt werden. Diese betreffen die Regelung eventueller Unterhaltspflichten, des Umgangs- und Sorgerechts bei Kindern sowie die Vermögensaufteilung.
Wir leisten juristischen Beistand sowohl in vorab geklärten Verhältnissen, als auch bei komplexen Auseinandersetzungen: wenn z.B. die Aufteilung von Firmenanteilen, einer Immobilie im In- oder Ausland oder anderer vermögensbildender Werte einer zügigen Trennung im Wege stehen könnte.
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