Sorgerecht



Sorge- und Umgangsrecht


Jede Trennung der Eltern ist ein traumatisches Erlebnis für die Kinder. Die negativen Folgen können gemildert werden, wenn die Eltern über die zukünftige Betreuung eine einvernehmliche Lösung erzielen. Bei unserer Tätigkeit haben wir neben den Interessen unserer MandantInnen immer auch die der Kinder im Blick. Wir unterstützen daher jede Form einer außergerichtlichen Einigung – sei es mit Hilfe des Jugendamtes, selbständiger Mediatoren und Psychologen oder durch eine sachliche Diskussion der Anwälte.

Die Familiengerichte sind in Sorge- und Umgangsrechtsangelegenheiten nur selten eine schnelle Hilfe. Obwohl eine schnelle Klärung der Betreuungssituation dringend notwendig wäre, sind die Verfahren oft von einer langen Dauer und durch aufwendige Begutachtungen gekennzeichnet. Eine bis dahin noch bestehende Kommunikationsbasis zwischen den Eltern wird durch die gegenseitig erhobenen Vorwürfe meist empfindlich gestört.

Besonders schwerwiegende Folgen hat die Tendenz der Gerichte, die Betreuungssituation der Kinder, auf der Grundlage des sogenannten Kontinuitätsgrundsatzes zu entscheiden. Dieser Grundsatz besagt, dass einem Kind so weit wie möglich die bisherigen gewohnten Umstände und Verhältnisse erhalten bleiben sollen. Um vermeintlich bessere Chancen in einem Sorgerechtsverfahren zu haben, werden Eltern deshalb nach einer Trennung häufig dahingehend beraten, den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil erst einmal einzuschränken.

Das Nachsehen haben bei derart geschürten Konflikten meist die Kinder. Auch aus diesem Grund fördern wir frühzeitig Lösungen, die einen Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen garantieren.

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