Internationales Familienrecht
Internationales Familienrecht
Immer mehr Ehen werden zwischen Partnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit geschlossen. Sowohl bei solchen gemischt-nationalen Ehen als auch bei Ehen zwischen zwei ausländischen Partnern gleicher Staatsangehörigkeit können im Fall einer Scheidung sowohl deutsche Gesetze als auch Gesetze des ausländischen Rechts zur Anwendung kommen. Dies betrifft auch alle Folgen der Scheidung, also sowohl die Vermögensauseinandersetzung als auch die Unterhaltspflicht ebenso wie das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder
Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob die zu beurteilenden Rechtsverhältnisse sich nach deutschem Recht bzw. jenem anderen Heimatrecht oder einem der zahlreichen Abkommen richten, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat oder denen es beigetreten ist.
Eine Entscheidung über das anzuwendende Recht und der Gebrauch im Einzelfall erfordern spezielles Wissen, das wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Partner unterschiedlicher Nationalität haben die Möglichkeit, bereits vor der Ehe durch Ehevertrag festzulegen, nach welchem Rechtssystem sich ihre Rechtsbeziehungen richten sollen. Wir unterstützen Sie, wenn eine solche Entscheidung für Sie ansteht.
Verzieht nach einer Trennung ein Partner in das Ausland, so sind die rechtlichen Folgen der Trennung ggf. dort zu regeln. Um Ihre Angelegenheiten auch in diesem Fall erfolgreich betreuen zu können, unterhalten wir eine Vielzahl von Kontakten zu spezialisierten Kollegen im europäischen und außereuropäischen Ausland, die wir im Einzelfall hinzuziehen können.
Gerne beraten wir Sie auch in englischer oder französischer Sprache. Sie finden unsere Kanzlei daher auch in der von der französischen Botschaft geführten Liste der französisch sprechenden Anwälte.
Montag, Dienstag, Donnerstag
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag
9 bis 15 Uhr
Gesprächstermine ausserhalb dieser Zeiten sind immer möglich.
Tel: 030 / 29 77 30 710
Fax: 030 / 29 77 30 711
kontakt@kanzlei-piegeler.de
