Ehe
Eheschließung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft
Haben Sie sich einmal zur Ehe entschlossen, beraten wir Sie gerne über die Modalitäten einer Eheschließung und welche Zuständigkeiten dabei zu beachten sind. Wir informieren Sie über das Namensrecht und über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages mit Gütertrennung bzw. über die sogenannte Zugewinngemeinschaft unter Berücksichtigung des Anfangs- bzw. Endvermögens und die Bewertung eigener Firmenanteile.
Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne, sollten Sie Ihren einmal geschlossenen Ehevertrag anpassen wollen.
Immer öfter entscheiden sich Paare für die nichteheliche Lebensgemeinschaft, wollen aber auf die rechtliche und finanzielle Absicherung einer Ehe nicht verzichten. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung eines Partnerschaftsvertrages oder bei der Regelung der Sorge von nichtehelichen Kindern.
Gleichgeschlechtliche Partner können seit einigen Jahren eine Lebenspartnerschaft eingehen. Über deren Rechtsfolgen beraten wir Sie gern.
Montag, Dienstag, Donnerstag
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag
9 bis 15 Uhr
Gesprächstermine ausserhalb dieser Zeiten sind immer möglich.
Tel: 030 / 29 77 30 710
Fax: 030 / 29 77 30 711
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