Sind Sie durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder Lebenspartnerschaft an andere Personen gebunden, so werden Ihre Rechte und Pflichten durch das Familienrecht geregelt. Fragen im Rahmen einer Eheschließung, nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft und über die zu regelnden Fragen eines Ehevertrags beraten wir Sie gern.
Bei Scheidung oder Trennung beraten wir Sie bei auftretende Fragen zum Beispiel zum Thema Unterhalt für die Kinder oder den Partner, Sorgerecht, Umgangsrecht oder den Versorgungsausgleich, der sich auf einen Ausgleich Ihrer Rentenansprüche bezieht.
Für Paare, die nach Internationalem Familienrecht, d.h. mit einem ausländischen Partner die Ehe geschlossen haben, bieten wir eine gesonderte Beratung an. Insbesondere in den Sprachen englisch und französisch. Klaus Piegeler ist ein von der Französischen Botschaft empfohlender Fachanwalt für Familienrecht und berät Sie gern auch in der Landessprache.
In jedem Fall ist es sinnvoll sich frühzeitig in einem Beratungsgespräch zu informieren, um einen Überblick über rechtliche Folgen und auftretende Schwierigkeiten zu gewinnen. Die Kosten für ein solches Gespräch werden meist von Ihrer Rechtschutzversicherung übernommen, selbst wenn diese ansonsten nicht für familienrechtliche Angelegenheiten eintritt.
Montag, Dienstag, Donnerstag
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag
9 bis 15 Uhr
Gesprächstermine ausserhalb dieser Zeiten sind immer möglich.
Tel: 030 / 29 77 30 710
Fax: 030 / 29 77 30 711
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