Sozialpläne und Interessenausgleich
Sozialpläne und Interessenausgleich
Bei größeren betrieblichen Umstrukturierungen sind zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Verhandlungen über die konkrete Umsetzung der Betriebsänderung durchzuführen und ggf. in einem Sog. Interessenausgleich niederzulegen. Führt die Umstrukturierung zu Entlassungen oder sonstigen Nachteilen für die Beschäftigen, ist ein Sozialplan abzuschließen. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrung bei der Verhandlung, Durchsetzung und Formulierung solcher Vereinbarungen.
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