Kollektives Arbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Wozu muss der Betriebsrat oder die Personalvertretung zustimmen?
Ob Schulungen, Umstrukturierungen, Kündigungen oder Betriebsvereinbarungen vielfältige Fragen für die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Unternehmensführung ergeben sich aus diesem Gebiet des Arbeitsrechtes.
Der professionelle anwaltliche Beratung kann Ärger und Kosten sparen helfen und ggf. Interessen durchsetzen.
Montag, Dienstag, Donnerstag
9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag
9 bis 15 Uhr
Gesprächstermine ausserhalb dieser Zeiten sind immer möglich.
Tel: 030 / 29 77 30 710
Fax: 030 / 29 77 30 711
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